Aufnahmestopp

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Wir nehmen keine Neupatienten auf.

Befunde

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Nach Überweisungen durch uns oder einem Facharzt, Laborergebnissen oder nach Untersuchungen im Klinikum erhalten wir Befunde für Sie, sofern Sie uns als Hausarzt angegeben haben. 

Blutabnahmen

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Blutabnahmen sind keine Diskonter-Dienstleistung. Wir untersuchen Sie und falls ein Verdacht auf eine Erkrankung besteht, führen wir eine Blutabnahme durch, um diesen Verdacht zu bestätigen oder auszuschließen. Ausnahmen sind gesetzlich vorgeschriebene Blutabnahmen, wie z.B. bei einer Führerscheinbefristung, Vorsorgeuntersuchungen und z.B. laufende vierteljährliche Langzeitblutzuckermessungen.

Wir machen für Sie mit unserem regionalen Partnerlabor eine detaillierte und umfangreiche Untersuchung Ihrer Blut- und Urinwerte. Die Ergebnisse liegen meist binnen spätestens 48 Stunden vor und werden Ihnen DSGVO-konform postalisch oder per BefundExpress mit einem ausführlichen Arztbrief zugesandt oder in einer persönlichen Befundbesprechung übermittelt/mitgeteilt.

ACHTUNG ! Es werden nicht alle Untersuchungen von Blutwerten von der ÖGK (oder anderer Kassa) übernommen. Es kann sein, dass Sie eine Rechnung von unserem Labor erhalten, z.B. für Untersuchung Malaria, Vitamine oder Titer-Bestimmungen.

Dauermedikation

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Bitte sorgen Sie immer für Ihre Dauermedikation. Unsere Abwesenheiten bzw. Vertretungen werden rechtzeitig auf unserer Homepage, im e-Mail Text und auf unserer Eingangstür bekanntgegeben.  


Sie können Ihre Dauermedikation bei uns per e-Mail (bevorzugt) oder telefonisch bestellen. Voraussetzung ist das einmalige Stecken der e-Card pro Quartal, um die Medikamente elektronisch in die e-Medikation eintragen zu können. Bitte um die genaue Bezeichnung des Medikaments, der Angabe der Dosierung (mg, ml, mcg,...) und der Anzahl der Packungen. Während unserer Ordinationszeiten wird das Rezept am gleichen Tag übertragen. 

e-Card mit Foto

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Seit 15.1.2024 gilt: Patienten unter 14 Jahren, über 70 Jahren und Patienten mit Pflegestufe 4 bis 7 benötigen keine neue e-Card mit Foto. Infos dazu hier. 

Geschenke

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Wir ersuchen höflichst, uns keine Geschenke (Wein, Schokolade, usw.) mitzubringen - bitte dies zu respektieren.

Honorarnoten

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Honorarnoten sind bevorzugt bar vor Ort zu bezahlen oder durch Überweisung binnen sieben Werktagen. Wir bieten keine Bankomatzahlung an.

Impfungen

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ALLGEMEIN: Die meisten Impfstoffe wie Shingrix (Gürtelrose), Twinrix, FSME, HPV, RSV sind vom Patienten selbst in der Apotheke zu besorgen und diese sind dann mit dem Einverständnisbogen, den Sie bei uns erhalten, mitzubringen. Bitte achten Sie auf entsprechende Lagerung/Kühlung der Impfstoffe. Vergessen Sie zum Termin nicht Ihren Impfpass, EUR 16.00 passend in bar mitzunehmen und rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren.

COVID-19: Die jeweils neu angepassten Impfstoffe (Comirnaty JN.1, Comirnaty KP.2) ab 12 Jahren sind bei uns vorrätig, bitte um Terminvereinbarung per e-Mail oder telefonisch. Einverständnisbogen hier zum Runterladen.

FSME: Die Impfaktion 2025 läuft seit 1.2. bis 31.8.. Sie können sich den Impfstoff in der Apotheke holen und erhalten dort einen Abzug mit der e-Card auf den Impfstoff, die Höhe ist von der jeweiligen Kasse abhängig (ÖGK EUR 4,80 - SVS EUR 16,00 - BVAEB EUR 19,60) - Bitte um Terminvereinbarung, nehmen Sie bitte zum Termin EUR 16,00 passend in bar mit und den ausgefüllten Einverständnisbogen.

HPV: Der Impfstoff dieser Impfung ist seit 1.7.2024 (bis Ende 2025, d.h. die erste Teilimpfung muss bis 30.6.2025 erfolgen, damit die zweite Impfung auch noch gratis ist!) für alle Patienten vom 9. bis zum 30. Geburtstag gratis. Bitte holen Sie sich den Gutschein für die Apotheke bei Ihrem Hausarzt oder laden sich diesen hier herunter. Die Impfung erfolgt beim Hausarzt für diese Altersgruppe auch ohne Kosten für die Impfung, bitte vereinbaren Sie vorab einen Impftermin.

INFLUENZA: Der heurige Influenza-Impfstoff ist seit dem 7. Oktober 2024 bei uns verfügbar. Der Impfstoff ist kostenfrei, ebenso gibt es im Jahr 2025 keinen Selbstbehalt für die Impfung an sich.
Impfstoff

  • "Influvac Tetra" ab dem vollendeten 6. Lebensmonat

Bitte um Terminvereinbarung per e-Mail oder telefonisch.
Aktueller Einverständnisbogen

KEUCHHUSTEN (Pertussis): Die Impfung wird für alle Altersgruppen empfohlen. Neben Säuglingen und Schwangeren sollten besonders Personen mit chronischen Erkrankungen, Personen im Umfeld Neugeborener, Raucher, Personen ab dem 60. Lebensjahr, Gesundheitspersonal, sowie Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen geimpft werden.
Der 3-fach Impfstoff ohne Polio (Boostrix) oder der 4-fach Impfstoff (Repevax) ist in der Apotheke zu besorgen, wir impfen Sie gerne nach Terminvereinbarung.

MMR: (Masern, Mumps, Röteln) Bitte hier den Gutschein herunterladen, den Impfstoff in der Apotheke holen und telefonisch einen Termin für die Impfung vereinbaren. Einverständnisbogen hier.

RSV: Es stehen in Österreich hierzu zwei Impfstoffe zur Verfügung:

  • Abrysvo (bivalenter (A/B) Subunit-Impfstoff nicht adjuvantiert)
  • Arexvy (adjuvantierter Subunit-Impfstoff). 

Empfohlen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Der Impfstoff ist in der Apotheke zu besorgen, bitte um Terminvereinbarung. Einverständnisbogen hier zum Runterladen.


Tetanus, Diphterie, Keuchhusten und Kinderlähmung: Impfgutschein
für Kinder vom 6. bis zum 15. Lebensjahr hier zum Runterladen. Bitte um Vereinbarung eines Impftermins per e-Mail oder Telefon.

Meine SV App

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Es ist nun möglich, dass Sie von überall mit Ihrem Smartphone und Ihrer e-Card uns Zugriff auf Ihre Daten (ELGA, e-Medikation, e-Befunde und e-Impfpass) erteilen. Das ist so, als hätten Sie Ihre e-Card bei uns in der Ordination gesteckt. Sie müssen dann die e-Card (für die nächsten 90 Tage) nicht jedes Mal mitnehmen oder hergeben. 

UND es wird nun auch jedes von uns rezeptierte Medikament in die e-Medikation geladen.

Diese Funktion wurde von uns intern ausführlich getestet, bei Fragen wenden Sie sich bitte an die ÖGK unter 050 124 33 11.

Aktivieren Sie NFC auf Ihrem Smartphone. Laden Sie sich dazu die App "Meine SV" auf Ihr Smartphone (Playstore - Suche - Meine SV).
Installieren Sie die App und öffnen Sie diese. Tippen Sie auf "e-Berechtigung". Die Frage nach dem Gerätestandort mit "bei Benutzung der App" beantworten. Meldung "Herzlich Willkommen!" - mit Verstanden bestätigen.
Suchen Sie unsere Ordination im Eingabefeld. Tippen Sie nach erfolgreicher Suche auf unsere Ordination und auf "Weiter". Halten Sie nun Ihre e-Card an die obere Hinterseite Ihres Smartphones.

Nach einem Piep werden Ihre Daten geladen. Bitte nun nach Aufforderung die letzten vier Ziffern der e-Card Kennnummer (auf Rückseite der e-Card) eingeben, dann auf "Weiter" tippen. Nochmals die e-Card an das Smartphone halten, bis es lädt.
Nächste Meldung mit "Ja, fortfahren" bestätigen. Nochmals die e-Card an das Smartphone halten, bis die App weiter lädt. Nächste Meldung anhaken und "e-Berechtigung erteilen" antippen. WICHTIG: Dann bitte sofort eine e-Mail an uns senden, dass dies erteilt wurde, ansonsten erfahren wir nicht davon und der Vorgang war umsonst. Wir müssen das bei uns binnen 24 Stunden "vermerken", somit bitte nur MO-FR aktivieren.

Mehr Infos

Pharma-Vertreter

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Wir wünschen keine Besuche von Pharma-Vertretern.

Postwurfsendungen

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Wir wünschen keine Werbung, bitte unterlassen Sie jegliche Art von Postwurfsendungen und halten Sie sich an die DSGVO.

Pflegefreistellung

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Hier besteht für nächste Verwandte (Ehepartner, Partner in einer Lebensgemeinschaft, eingetragene Partner, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern) pro Jahr eine Woche Anspruch. Diese müssen nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Darüber hinaus muss dies mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.

Infos hier

Rezepte

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In Österreich verliert ein Rezept (Kassen- oder Privatrezept) grundsätzlich zwölf Monate nach dem Ausstellungsdatum seine Gültigkeit, außer der verschreibende Arzt vermerkt einen kürzeren Gültigkeitszeitraum auf dem Rezept. Die erste Einlösung/Abholung des Medikaments muss jedoch innerhalb eines Monats nach dem auf dem Rezept angegebenen Ausstellungsdatum erfolgen. 

Privatrezepte sind auch von Personen mit einer Rezeptgebührenbefreiung zu zahlen.

Rezepte sind in jeder Apotheke in Österreich mit der e-Card einlösbar, Sie sind an keine bestimmte Apotheke gebunden.

Telefon

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Wir telefonieren gerne mit Ihnen. Wenn Sie nicht gleich durchkommen, probieren Sie es bitte ein paar Minuten später noch einmal oder schreiben Sie uns unter [email protected] 

Termine

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Wir untersuchen Sie gerne mit Termin, unser Ordinationsalltag ist jedoch terminlich durchgeplant. Für akute Patienten ist immer ein Platz frei - Bitte kommen Sie jedoch nicht zu uns in die Ordination, ohne vorher angerufen oder eine e-Mail geschrieben zu haben. Das erzeugt Verzögerungen für die anderen Patienten und Wartezeiten, die keiner will.

Falls Sie einmal zu einem Termin verhindert sind, informieren Sie uns rechtzeitig. Bei Nicht-Erscheinen ohne Absage werden jedes Mal EUR 25,00 verrechnet.

Wollen Sie einen online gebuchten Termin stornieren, können Sie dies mittels Link der Bestätigungs e-Mail der Buchung machen.

Achtung, bitte prüfen Sie auch Ihren SPAM Ordner auf e-Mails von uns, diese können auch manchmal dort landen.

Überweisungen

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Wir untersuchen Sie bei uns und geben Ihnen bei Bedarf eine Überweisung zum Facharzt oder z.B. in das Klinikum mit. Bitte gehen Sie nicht auf eigene Faust zum Facharzt, dieser benötigt immer eine Überweisung, die wir dann im Nachhinein für etwas ausstellen, was von uns nicht indiziert wurde. Es wird immer eine Diagnose und die Art der Behandlung benötigt, einfach eine Überweisung ohne diese Fakten auszufüllen wird nicht durchgeführt! Vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Die Dauer der Gültigkeit von Überweisungen beträgt seit 01.01.2024 wieder drei Monate ab Ausstellungsdatum. Dies soll Ihnen als Patient helfen, falls Sie beim zugewiesenen Arzt nicht sofort einen Termin erhalten. 

Verordnungen

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Eine Verordnung ist notwendig, wenn Sie z.B. zu einer Physiotherapie gehen oder eine Ellbogenschiene von einem Bandagisten benötigen. Bitte holen Sie sich diese Verordnung zuvor und nicht im Nachhinein. Es wird auch hier immer eine Diagnose und die genaue Bezeichnung der Behandlung/des Hilfsmittels benötigt. Vereinbaren Sie dazu einen Termin bei uns.

Die Dauer der Gültigkeit von Verordnungen beträgt drei Monate ab Ausstellungsdatum.

Vorsorgeuntersuchungen

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Zuallererst, es muss zur letzten Vorsorgeuntersuchung ein volles Jahr vergangen sein. bitte prüfen Sie dies zuvor. WICHTIG ! Die Anamnesebögen (Allgemein) und (Alkohol) sind bitte ausgefüllt zum ersten Termin mitzunehmen. Bitte kommen Sie nüchtern, acht Stunden zuvor nichts essen - Trinken können Sie Wasser, ungesüßten Tee oder Kaffee ohne Milch und Zucker. Diese Untersuchung enthält kein EKG und es werden keine weiteren Themen wie Impfpass oder Reha-Antrag behandelt! Der Zweittermin wird vor Ort vereinbart.

Warteraum

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Wir versuchen durch Terminplanung unsere Wartezeiten so gering als möglich zu halten. Sie können sich gerne unterhalten, jedoch sollte dies im Rahmen bleiben, sonst sind Telefonate für uns nur schwer möglich. 

Auf jeden Fall ist das Handy in der Ordination auf lautlos zu schalten und Telefonate sind nicht erwünscht.

Zahlencode für Befundabrufe

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Wir senden Ihnen Dokumente bevorzugt per Briefpost oder DSGVO-konform elektronisch per BefundExpress (Voraussetzung ist eine valide e-Mail Adresse). Der benötigte Code für das Abrufen von diesen Dokumenten per e-Mail ist immer Ihre 10-stellige Sozialversicherungsnummer (ohne Leerzeichen einzugeben).

Das jeweilige Dokument ist nach Zusendung eine Woche lang online abrufbar.